Kurzfilmeinreichungen zum SHORT TIGER 2016
Die besten deutschen Kurzfilme werden durch die FFA bereits zum sechsten Mal mit dem SHORT TIGER ausgezeichnet und anschließend im Rahmen des Kurzfilmprogramms NEXT GENERATION SHORT TIGER von German Films im Ausland präsentiert.
Einreichungen werden aus der freien Kurzfilmszene sowie aus deutschen Filmhochschulen und Filmklassen angenommen.
Die AG Kurzfilm betreut als Partner die Einreichungen der freien Kurzfilmszene. Sie erstellt eine Vorauswahl von maximal 10 freien Produktion, aus denen eine Fachjury im Januar 2016 bis zu fünf Preisträger auswählt. Die Einreichungen der deutschen Filmhochschulen und Filmklassen werden von German Films koordiniert.
Produktionen der freien deutschen Kurzfilmszene sind für den SHORT TIGER teilnahmeberechtigt, wenn sie eine absolute Maximallänge von 5 Minuten haben (inkl. Vor- und Abspann), aus dem Produktionsjahr 2015 oder 2016 (Jahreszahl im Abspann) stammen und in ganz besonderer Weise für die Projektion auf großer Kinoleinwand geeignet sind.
Ausgeschlossen sind Filme, die bereits für den Short Tiger 2015 eingereicht und/oder vor dem 01.01.2015 öffentlich vorgeführt wurden.
Einreichschluss für freie Produktionen ist der 16. November 2015.
Die Preisverleihung des SHORT TIGER AWARD findet im März 2016 in Berlin statt.
Weitere Details zur Ausschreibung (Regularien, Anmeldeformular) finden Sie hier.