mdm - Mitteldeutsche Medienförderung

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Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer

Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer

Um die Branche in der Corona-Krise mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion und Verleih entwickelt. Das Programm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen in der Regel gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder bereits ausgeschöpft wurden bzw. nicht in Anspruch genommen werden können. Ab sofort kann das Hilfsprogramm schnell und unbürokratisch bei den beteiligten Fördereinrichtungen beantragt werden. Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen. Für die Antragstellung sprechen Sie bitte zuerst mit dem für Ihr Projekt zuständigen Fördermitarbeiter. 

Informationen zum Hilfsprogramm der Bundes-und Länderförderer für die Film-und Medienbranche finden Sie hier

Antrag auf Anerkennung von Mehrkosten - Produktion

Antrag auf Anerkennung von Mehrkosten - Verleih

FAQ - Corona-Soforthilfeprogramm der Bundes- und Länderförderer

Am 29.05.2020 endet die Frist der Länderförderer für die Vorlage der Erstanträge im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anträge sollten zeitgleich bei allen beteiligten Förderern eintreffen.