mdm - Mitteldeutsche Medienförderung

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Sachsen: Maßnahmen und Hilfsprogramme

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen des Bundes startet in Sachsen

Sachsen startet jetzt die Umsetzung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen des Bundes, der deutschlandweit insgesamt 2,5 Milliarden Euro für Veranstalter bereitstellt. Bewilligungsstelle im Freistaat Sachsen soll die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Anträge können voraussichtlich ab dem 15. Juni 2021 für Veranstaltungen, die ab dem 1. Juli 2021 stattfinden, auf der zentralen Antragsplattform des Bundes gestellt werden.

Gefördert werden können beispielsweise Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Darstellende Kunst, Musicals, Comedy, Ausstellungen, Lesungen und ähnliche kulturelle Aktivitäten.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe fördert die Erlöse aus den ersten 500 bzw. 1.000 verkauften Tickets um jeweils bis zu 100 Prozent zusätzlich zu den Verkaufseinnahmen, sofern die Unterauslastung zwischen 25 und 80 Prozent der normalen Platzkapazitäten beträgt – mit einer maximalen Fördersumme von 100.000 Euro pro Veranstaltung. Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen ansteigen. Diese Hilfe soll ab dem 1. Juli für Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern starten und ab dem 1. August für Veranstaltungen mit maximal 2.000 Besuchern erweitert werden. Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann für Veranstaltungen, die bis zum 31. März 2022 stattfinden, in Anspruch genommen werden.

Freistaat unterstützt Filmwirtschaft mit Beteiligung am Ausfallfonds

Mit insgesamt 3 Millionen Euro beteiligt sich der Freistaat Sachsen an den neuen Corona-Ausfallfonds für Fernseh- und Kinofilmproduktionen. Einen entsprechenden Beschluss des Kabinetts von Anfang November hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags genehmigt.

Von den 3 Millionen Euro geht die Hälfte in den so genannten Ausfallfonds 1 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Mittel decken somit Ausfälle von in Sachsen durch die MDM geförderten Produktionen ab. Nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Filmförderanstalt des Bundes (FFA) können auch sächsische Produktionen bei der FFA diesen Schutz beantragen.

Die zweite Hälfte soll der Absicherung von TV-Produktionen sächsischer Produzenten durch den so genannten Ausfallfonds 2 dienen, über den derzeit noch verhandelt wird. Die Abwicklung soll dann ebenfalls über die Filmförderanstalt des Bundes laufen.

Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur"

Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen gemeinnützig anerkannte freie Träger im Bereich Kunst und Kultur, freie Träger im Bereich Kunst und Kultur ohne anerkannte Gemeinnützigkeit, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit infolge der amtlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie beeinträchtigt ist. Freiberufler sind dabei nicht antragsberechtigt. 

Die Unterstützung wird zur Überbrückung finanzieller Engpässe gewährt, die zwischen 15. März 2020 und 31. Dezember 2020 bzw. zwischen 01. Januar 2021 und 31. Dezember 2021 entstanden sind bzw. entstehen. Beantragungsfrist für den Zuschuss ist der 20. November 2021.

Weitere Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie hier.

Zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen

Zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen sind einfach gesprochen Kredite, die dazu dienen sollen, Zahlungsausfälle zu überbrücken. 

Zu Zinssätzen und Antragsverfahren informiert die Sächsische Aufbaubank unter der neuen Hotline für von den Auswirkungen des Coronavirus betroffenen Unternehmen: 0351 4910-1100. 

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).