mdm - Mitteldeutsche Medienförderung

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Sachsen-Anhalt: Maßnahmen und Hilfsprogramme

Sachsen-​Anhalt beteiligt sich am Ausfallfonds

Mit einer Million Euro wird sich das Land Sachsen-​Anhalt am Ausfallfonds der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beteiligen. Um gezielt die Produktionslandschaft in Sachsen-​Anhalt zu unterstützen, kann das Land die Mittel für den vom BKM mit Bundesmitteln aufgelegten Ausfallfonds I aufstocken und so Produktionen im Falle eines coronabedingten Ausfallschadens absichern. Coronabedingte Produktionsunterbrechungen und Produktionsabbrüche bei von der MDM geförderten Kinofilm und HighEnd-​Serienproduktionen sollen so abgefedert und eine Steigerung der Produktionstätigkeiten ermöglicht werden.

Stipendienprogramm „Kultur ans Netz II”

Das Land Sachsen-Anhalt hat das Stipendienprogramm „Kultur ans Netz” neu aufgelegt. Es richtet sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für die zweite Runde des Programms stehen 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Für die Erarbeitung einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung gewährt das Land im Rahmen von „Kultur ans Netz II” für die Dauer von maximal drei Monaten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Monat.

Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen (darunter ein Kurzkonzept zum künstlerischen Vorhaben) zu erbringen.

Anträge können bis zum 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Nach Abschluss des Bewilligungszeitraums muss innerhalb von vier Wochen ein Sachbericht als Nachweis eingereicht werden, der durch eine (digitale) Dokumentation des Projektes zu ergänzen ist.

Corona-Hotline für Unternehmen

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt eine Corona-Hotline unter T: +49 391 5674750 geschaltet. Diese ist werktags zwischen 8.30 und 16.00 Uhr erreichbar.

Informationen zum Verdienstausfall

Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Absatz 1 IfSG setzen zwingend die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder ein (nach § 42 IfSG gesetzliches) angeordnetes Tätigkeitsverbot gegenüber sog. Ausscheidern, Ansteckungsverdächtigen, Krankheitsverdächtigen oder Trägern von Krankheitserregern durch das zuständige deutsche Gesundheitsamt voraus.

Deshalb besteht für Personen, die selbst weder Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder sonstiger Träger von Krankheitserregern sind, sondern mittelbar oder unmittelbar aufgrund der Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können, kein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung auf Grundlage des § 56 Abs. 1 IfSG.

Seit 30.03.2020 haben zudem erwerbstätige Sorgeberechtigte auf der Grundlage von § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfall, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend geschlossen werden.

Die betreuten Kinder dürfen das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es darf keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit bestehen. Die Entschädigung erfolgt nur für Zeiträume ab dem 30.03.2020.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt.

Zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen

Zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen sind einfach gesprochen Kredite, die dazu dienen sollen, Zahlungsausfälle zu überbrücken. 

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffenen Unternehmen zu Zinssätzen und Antragsverfahren unter: 0800 56 007 57.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).