mdm - Mitteldeutsche Medienförderung

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Thüringen: Maßnahmen und Hilfsprogramme

Corona 800-Kredit für kleine und mittlere Unternehmen

Unternehmen, die Corona-bedingt in Schwierigkeiten geraten sind, können das Förderprogramm „Corona 800-Kredit für kleine und mittlere Unternehmen“ der Thüringer Aufbaubank nutzen. Das Programm verfügt über zwei Varianten:

Corona-Spezial mit einem Darlehenshöchstbetrag von 50.000 Euro (aktuell 0 % Zins p. a.), Corona-Standard mit einem Darlehensbetrag von mindestens 50.001 Euro und höchstens 800.000 Euro (aktuell 3 % Zins p. a.)

Das Programm wurde bis zum 30.06.2021 verlängert.
Weiterführende Informationen.

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne

Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesdirektion Sachsen, beim Thüringer Landesverwaltungsamt oder dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. 

Zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen

Zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen sind einfach gesprochen Kredite, die dazu dienen sollen, Zahlungsausfälle zu überbrücken. 

Umfangreiche Informationen zu möglichen Förderprogrammen und Liquiditätshilfen, wie beispielsweise dem Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen, liefert die Thüringer Aufbaubank. Zudem wurde eine kostenlose Hotline für von den Auswirkungen des Coronavirus betroffene Unternehmen eingerichtet: 0800 534 56 76. 

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).