mdm - Mitteldeutsche Medienförderung

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Hilfen der Sender

ARD: Unterstützung der Kreativwirtschaft

Für  alle ARD-Auftragsproduktionen, die ihren Dreh nicht fortsetzen oder nicht geplant beginnen können, gelten die geschlossenen Verträge. Entstehen durch Drehverschiebungen zusätzliche Kosten, sollen ProduzentInnen einerseits alle staatlichen Maßnahmen zur Schadensminderung in Anspruch nehmen (Ausfallfonds I und II), andererseits werden sich die ARD-Sender an den nachgewiesenen Mehrkosten nach einer Entscheidung im Einzelfall freiwillig mit 50 Prozent beteiligen. Die ARD hat ihre Corona-Unterstützung bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Diese Zusage gilt nun auch für die Mehrkosten, die ProduzentInnen durch die tariflich festgelegte Aufstockung der Gagen entstehen. Damit reagiert die ARD auf den Kurzarbeits-Tarifvertrag, der zwischen Produzentenallianz, ver.di und dem Bundesverband Schauspiel geschlossen wurde.

ZDF bildet Hilfsfonds für Produzenten

Bei Auftragsproduktionen für das ZDF können Produzenten ab sofort Abschlagszahlungen auf die in den Verträgen vorgesehene nächste Rate beantragen. Voraussetzung ist eine Drehunterbrechung oder –verschiebung aufgrund von Covid-19. Für den jetzt aufgestellten Hilfsfonds stehen bis zu 15 Mio. Euro zur Verfügung. Mitte März hatte das ZDF bereits eine Beteiligung an coronabedingten Mehrkosten zugesichert.

ZDF: Statement zur Unterstützung der Kreativwirtschaft

Das ZDF, einer der Gesellschafter der MDM, hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, die Kreativwirtschaft in Form von freiwilligen Leistungen zu unterstützen. So verspricht das ZDF bei Auftragsproduktionen, laut Programmdirektor Dr. Norbert Himmler, die Übernahme der Hälfte der von den ProduzentInnen nachgewiesenen Mehrkosten sowie schnelle Lösungen bei der Abwicklung. Diese Sonderregelungen zu Covid-19 gelten zunächst für Produktionen mit geplantem Drehbeginn bis 30.04.2020.