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Leipzig, 18. Mai 2020

Corona-Soforthilfeprogramm: Frist für Erstanträge endet am 29. Mai

Am 29.05.2020 endet die Frist der Länderförderer für die Vorlage der Erstanträge im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anträge sollten zeitgleich bei allen beteiligten Förderern eintreffen.