mdm - Mitteldeutsche Medienförderung

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Leipzig, 04. August 2020

MDM-Richtlinienänderung: ProduzentInnen werden bei Stoffentwicklung gestärkt

Um die kreative Arbeit von Produzentinnen und Produzenten stärker zu honorieren, hat der Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Medienförderung in seiner Sitzung am 15. Juli 2020 eine Anpassung der MDM-Förderrichtlinie beschlossen. Ab dem 01. August 2020 ist die Kalkulation einer Gage für Produzentinnen und Produzenten im Stadium der Stoffentwicklung in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro erlaubt.

MDM-Geschäftsführer Claas Danielsen: „Viele Produzentinnen und Produzenten bringen sich aktiv in die Entwicklung von Filmen und Serien ein – sei es mit maßgeblichen Stoffideen, langjähriger dramaturgischer Erfahrung oder umfangreichen Marktkenntnissen. Gerade im Zuge der Corona-Krise, wegen der viele Dreharbeiten unterbrochen oder verschoben werden mussten, widmen sie sich verstärkt der Entwicklung neuer Stoffe. Deshalb freut es mich außerordentlich, dass wir ihre kreative Leistung nun bereits zu einem frühen Zeitpunkt honorieren und sie in dieser schweren Zeit zusätzlich stärken können. Außerdem möchten wir ihnen einen Anreiz bieten, am Ende nur die vielversprechendsten Projekte zu realisieren.”

Stellt eine Produzentin bzw. ein Produzent bei der MDM einen Antrag auf Stoffentwicklung, beträgt die maximale Fördersumme ab sofort 30.000,00 Euro. Handelt es sich beim Antragsteller um AutorInnen oder RegisseurInnen, soll das Darlehen wie bisher 25.000,00 Euro nicht überschreiten.

Das aktualisierte PDF zur MDM-Förderrichtlinie gibt es hier, das Merkblatt für Förderanträge mit allen notwendigen Informationen ist hier zu finden.