mdm - Mitteldeutsche Medienförderung

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Leipzig, 15. Juni 2020

Corona-Krise: Informationen für mitteldeutsche Medienschaffende

Zahlreiche mitteldeutsche Unternehmen und Freiberufler in der Kultur- und Medienbranche sind von Verschiebungen, Abbrüchen oder Absagen von Dreharbeiten, Kinoauswertungen, Festivals, Trainingsmaßnahmen oder anderen Veranstaltungen betroffen. Im Folgenden gibt die MDM einen Überblick über aktuell existierende Hilfsmaßnahmen.

FÖRDERMITTEL FÜR LAUFENDE PROJEKTE

Über die MDM-Homepage sowie über unsere Facebook-Präsenz werden wir Sie mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden halten und bitten um Ihre Geduld.

Die MDM kann keine grundsätzlichen Empfehlungen zur Durchführung oder zum Abbruch von Produktionen, Dreharbeiten oder anderen Maßnahmen geben. Dies liegt im Ermessen der wirtschaftlich und rechtlich Verantwortlichen und hat nach den aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörden zu erfolgen. Sobald es zu Veränderungen kommt, die die Förderung der MDM tangieren und vertragsrelevant sind, müssen sich die ProduzentInnen bzw. Verantwortlichen mit Ihren AnsprechpartnerInnen bei der MDM in Verbindung setzen und diese schriftlich informieren. Anschließend wird das weitere Vorgehen abgestimmt.Die MDM befindet sich im Dialog mit ihren Gesellschaftern und den anderen deutschen Film- und Medienförderungen, um zeitnah ein abgestimmtes Vorgehen und pragmatische Lösungen zum Wohle der Film- und Medienschaffenden und der Branche zu vereinbaren.

HILFSPROGRAMM DER BUNDES- UND LÄNDERFÖRDERER 

Um die Branche in der Corona-Krise mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion und Verleih entwickelt. Das Programm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen in der Regel gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder bereits ausgeschöpft wurden bzw. nicht in Anspruch genommen werden können.Ab sofort kann das Hilfsprogramm schnell und unbürokratisch bei den beteiligten Fördereinrichtungen beantragt werden. Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen. Für die Antragstellung sprechen Sie bitte zuerst mit dem für Ihr Projekt zuständigen Fördermitarbeiter. 

Informationen zum Hilfsprogramm der Bundes-und Länderförderer für die Film-und Medienbranche finden Sie hier

Antrag auf Anerkennung von Mehrkosten - Produktion

Antrag auf Anerkennung von Mehrkosten - Verleih

FAQ - Corona-Soforthilfeprogramm der Bundes- und Länderförderer

Am 29.05.2020 endet die Frist der Länderförderer für die Vorlage der Erstanträge im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anträge sollten zeitgleich bei allen beteiligten Förderern eintreffen.

Informationen für Dreharbeiten in Mitteldeutschland 

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aktuell verschiedene Eindämmungsverordnungen bei Dreharbeiten. Zuständig für Drehgenehmigungen und zusätzliche Erlaubnisse sind die Ämter der jeweiligen Landkreise und Kommunen, bei denen auch die Verantwortung für infektionsschutzrechtliche Maßnahmen bei steigenden Fallzahlen liegt. 

Weiterführende Links zu relevanten Informationen und Ansprechpartnern für die wichtigsten Produktionszentren in den drei Bundesländern gibt es hier


WEITERE DER MDM BEKANNTE MASSNAHMEN DRITTER (wird stets aktualisiert):

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Bund: Rettungs- und Zukunftspaket Kultur – NEUSTART KULTUR

Mit einer Milliarde Euro soll das Rettungs- und Zukunftspaket Kultur den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland unterstützen. 

Im Wesentlichen gliedere sich das Programm in vier Teile:

1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft: Dieser Baustein, der mit bis zu 250 Mio. Euro finanziert wird, soll Kultureinrichtungen (darunter Kinos) fit für die Wiedereröffnung machen. 

2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen: Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können. Dieser Baustein umfasst bis zu 450 Mio. Euro, von denen 120 Mio. Euro auf den Filmbereich (insbesondere Kinos, Mehrbedarf bei Filmproduktion und Verleih)  entfallen sollen. 

3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote: Vorgesehen sind für diesen Bereich bis zu 150 Mio. Euro.

4. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -Projekte: Um bei diesen Einrichtungen coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen, werden bis zu 100 Mio. Euro bereitgestellt. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten wird der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung leisten. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu NEUSTART KULTUR.

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Sachsen-Anhalt: „Kultur ans Netz“-Programm 

Mit dem 6 Mio. Euro umfassenden Programm werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden gefördert, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten.

„Kultur ans Netz“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für die Erarbeitung einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung gewährt das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Die geförderten Projekte sollen geeignet sein, das jeweilige Arbeitsergebnis im Landesportal unter www.kultur.sachsen-anhalt.de zu präsentieren. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juni über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Leipzig: Corona-Hilfe-Programm für Solo-Selbstständige

Ab Montag, 18. Mai 2020, können online Anträge für das von der Stadt Leipzig aufgelegte Sonderhilfsprogramm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" gestellt werden. Für die Antragstellung ist eine Anmeldung auf dem Serviceportal des Landes "Amt24" zwingend erforderlich.

Das Programm gewährt den berechtigten Antragstellern einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro und ergänzt damit die Soforthilfe des Bundes, welche bis zu 9.000 Euro für laufende Sach- und Betriebskosten übernimmt, jedoch nicht den Ausfall von Unternehmerlohn auffängt. Die Stadt stellt für das Programm insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung. 

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Einzelunternehmen ohne Angestellte, welche ihre Betriebsstätte und ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben. Die Antragsteller müssen sich entscheiden; eine doppelte Förderung durch "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" und Arbeitslosengeld I oder II ist nicht möglich. 

Alle Informationen zum Programm sind verfügbar über die Internetseite der Stadt Leipzig.

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt sächsische Künstlerinnen und Künstler mit Stipendien

Unter dem Titel „Denkzeit“ hat die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ein Programm ins Leben gerufen, das sächsische Künstlerinnen und Künstler mit Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro unterstützen soll. Sie können ab sofort bei der Kulturstiftung beantragt werden. Antragsberechtigt sind freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Für die Umsetzung des Programms hat der Sächsische Landtag insgesamt zwei Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie hier

ARD: Statement zur Unterstützung der Kreativwirtschaft

Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben beschlossen, dass für alle Auftragsproduktionen, die ihren Dreh nicht fortsetzen oder nicht geplant beginnen können, weiterhin die geschlossenen Verträge gelten. Die Produktionen sollen fertig gestellt werden. Entstehen durch Drehverschiebungen zusätzliche Kosten, sollen ProduzentInnen einerseits alle staatlichen Maßnahmen zur Schadensminderung in Anspruch nehmen, andererseits werden sich die ARD-Sender an den nachgewiesenen Mehrkosten nach einer Entscheidung im Einzelfall freiwillig mit 50 Prozent beteiligen. Die Sonderregelungen gelten zunächst für Produktionen mit geplantem Drehbeginn bis 30. April 2020.

Diese Zusage gilt nun auch für die Mehrkosten, die Produzentinnen und Produzenten durch die tariflich festgelegte Aufstockung der Gagen entstehen. Damit reagiert die ARD auf den Kurzarbeits-Tarifvertrag, der zwischen Produzentenallianz, ver.di und dem Bundesverband Schauspiel geschlossen wurde.

Außerdem wollen die ARD-Anstalten und die ARD Degeto die Produzentinnen und Produzenten mit konkreten Liquiditätshilfen unterstützen. Durch einen Antrag können Abschlagszahlungen auf anstehende Vertragsraten wie den Drehstart vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass eine durch Corona/Covid-19 begründete Drehunterbrechung bzw. -verschiebung vorliegt. Durch diese Liquiditätshilfe unterstützt die ARD nicht nur Produzenten, sondern auch Drehbuchautorinnen und -autoren, die damit ihr vollständiges Honorar erhalten, auch wenn es zu Drehverschiebungen kommt.

Bund: Hundertprozentige Staatshaftung für Unternehmenskredite bis 800.000 Euro geplant

Die Bundesregierung plant Unternehmenskredite von bis zu 800.000 Euro mit einer hundertprozentigen Staatshaftung absichern. Die Laufzeit der Kredite soll bei zehn Jahren liegen. Antragsberechtigt sollen Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern sein. Die Pläne sehen vor, dass es eine hundertprozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die staatliche Förderbank KfW und damit den Bund geben soll. Die Kredithöhe liege bei drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 - maximal jedoch pro Unternehmen mit 11 bis 49 Mitarbeitern bei 500.000 Euro, bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bei 800.000 Euro.

Die Unternehmen dürfen zum 31.12.2019 nicht in "wirtschaftlichen Schwierigkeiten" gewesen sein und müssen auch im Schnitt der letzten drei Jahre Gewinne erzielt haben. 

BKM: FFG-Novellierung wird verschoben

Das geltende Filmförderungsgesetz (FFG) wird über 2021 hinaus Bestand haben. In einem Schreiben an die Verbände der Filmwirtschaft hat die BKM mitgeteilt, dass sich das Novellierungsverfahren für ein neues FFG nicht wie geplant fortführen lässt, da derzeit noch unabsehbare mittel- und langfristigen Folgen der Pandemie in einem neuen Gesetz Berücksichtigung finden müssten. Die Laufzeit des aktuellen Gesetzes (FFG 2017) wird in einem eigenständigen Verfahren zunächst nur verlängert. Zwingend erforderliche Änderungen, wie zum Beispiel Regelungen zum Brexit oder zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie, werden hierbei mit umsetzen.

ZDF bildet Hilfsfonds für Produzenten

Bei Auftragsproduktionen für das ZDF können Produzenten ab sofort Abschlagszahlungen auf die in den Verträgen vorgesehene nächste Rate beantragen. Voraussetzung ist eine Drehunterbrechung oder –verschiebung aufgrund von Covid-19. Für den jetzt aufgestellten Hilfsfonds stehen bis zu 15 Mio. Euro zur Verfügung. Mitte März hatte das ZDF bereits eine Beteiligung an coronabedingten Mehrkosten zugesichert.

Sachsen-Anhalt stellt Zuschüsse für die Wirtschaft zur Verfügung

Die Landesregierung hat sich auf ein Hilfspaket verständigt, das insbesondere Zuschüsse für Solo-Selbstständige, kleinere Unternehmen, Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen vorsieht. Ziel ist es, Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern.

Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt. Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro, 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro, 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro, 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab dem 30. März 2020 kann der Antrag auf den Internetseiten der Bank heruntergeladen werden.

Neben den Zuschüssen wird Sachsen-Anhalt auch ein Programm mit attraktiven Darlehen für Unternehmen auflegen, um Liquidität zu sichern.

Gamesförderung: BMVI erlässt vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Alle Antragsteller der De-minimis-Förderung zur Computerspiele- entwicklung des Bundes können einen vorzeitigen, förderunschädlichen Projektbeginn beantragen. Der Termin zum Aufruf der großvolumigen Förderung im Frühjahr bleibt bestehen. Mehr Infos unter Gamesmarkt.de.

Einigung bei Tarifverhandlungen: Erstmals Kurzarbeits-Tarifvertrag für Filmproduktionen und Filmproduktionsunternehmen

Die Produzentenallianz, ver.di sowie der Bundesverband Schauspiel haben sich auf einen Kurzarbeits-Tarifvertrag für Filmproduktionen und Filmproduktionsunternehmen geeinigt. Die Produktionsfirmen verpflichten sich darin, den für die Dauer der Produktion beschäftigten Stabmitgliedern das Kurzarbeitsgeld auf die vollen Tarifgagen aufzustocken, wenn Filmdrehs wegen der Corona-Krise unterbrochen oder abgesagt werden. Für Schauspielerinnen und Schauspieler, die keine Tarifgagen erhalten, soll das Kurzarbeitsgeld auf die individuell vereinbarten Drehtagsgagen, höchstens jedoch auf 90 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze aufgestockt werden. Die Regelungen gelten ab morgen, dem 25. März 2020.

Weitere Informationen zum Kurzarbeits_Tarifvertrag finden Sie auf der Seite der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V.

Bund: 50 Milliarden Euro Soforthilfen für KMUs und Selbständige

Das Soforthilfepaket richtet sich speziell an kleinere und mittelständische Unternehmen, aber auch an Selbständige. Es soll zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen beitragen und wird ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro haben.

Kernpunkte der Soforthilfen sind finanzielle Zuschüsse für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereiche sowie Selbständige mit bis zu zehn Beschäftigten. Hier sind unter anderem Einmalzahlungen von bis zu 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten vorgesehen, bzw. bis zu 15.000 Euro für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten.

Weitere Eckpunkte der Corona-Soforthilfe hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereit.

Zudem erleichtert die Bundesregierung für Solo-Selbständige den Zugang zur sozialen Grundsicherung. So werden für die Dauer von sechs Monaten Vermögen im Wesentlichen nicht berücksichtigt, der Zugang zu Kinderzuschlägen erleichtert und die Aufwendungen für Wohnung und Heizung anerkannt. Für diese Maßnahme stellen Bund und Kommunen bis zu zehn Milliarden Euro zusätzlich bereit. Des Weiteren sollen Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen bewahrt werden, wenn sie aktuell Schwierigkeiten haben, ihre Miete vollständig zu bezahlen.

Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden.

Sachsen startet Sofortprogramm “Sachsen hilft sofort” 

Antragsberechtigt für das Programm “Sachsen hilft sofort” sind alle Selbständigen und Unternehmen, die ihren Sitz in Sachsen haben und einen Jahresumsatz von max. 1 Mio. EUR haben. AntragstellerInnen müssen aufgrund der direkten Auswirkungen der Corona-Krise (z.B. durch Absage von Aufträgen und Veranstaltungen) einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent haben bzw. erwarten. Das Darlehen wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt. Für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren ist das Darlehen zinslos und muss drei Jahre lang nicht zurückgezahlt werden.

Den Antrag kann ab dem 23.03.2020 bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie bei Kreatives Sachsen und bei der Sächsischen Staatsregierung.

SACHSEN-ANHALT GEWÄHRT SOFORTHILFE FÜR KÜNSTLER 

Die Staatskanzlei und das Kulturministerium Sachsen-Anhalts haben eine kurzfristige Soforthilfe in Höhe von 400 € pro Monat und Person angekündigt. Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt. Die Antragsberechtigten müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Das Antragsformular wird auf der Webseite des Landesverwaltungsamts zur Verfügung stehen.

Corona-Soforthilfeprogramm für die Wirtschaft Thüringens 

Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Das Antragsformular umfasst lediglich zwei Seiten und ist auf der zentralen Internetseite des Landes bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) eingestellt. Bewilligungen und Auszahlungen werden so schnell wie möglich erfolgen. 

Nach Plänen des Wirtschaftsministeriums sollen Unternehmen neben direkten Zuschüssen in Form einer „Soforthilfe“ insbesondere auch schnellen und unbürokratischen Zugang zu Darlehen und Beteiligungen bekommen. So wird insbesondere auch das Angebot zinsverbilligter Darlehen weiter ausgebaut. Dabei soll neben der Ausweitung der Konsolidierungsfonds ein spezieller Fonds „Corona Spezial“ aufgelegt werden, über den eine Förderung mit langfristigen, zinslosen Darlehen bis zu 50.000 Euro erfolgen kann.

Weitere Informationen finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank.

Dresdner Soforthilfeprogramm

Das Dresdner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und FreiberuflerInnen wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1000 Euro gewährt. Anträge können hier gestellt werden.

Leipzig: Aussetzung der Gewerbesteuer

In Leipzig wird im Mai die Gewerbesteuer ausgesetzt. Hierfür brauchen keine individuellen Anträge gestellt werden. Der nächste Termin bleibt vorerst der 15. August 2020. Darüber hinaus können Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer bis zum 31. Dezember 2020 formlos und vereinfacht per Fax (0341 123-3025) oder per E-Mail (amt20_steuern@leipzig.de) an die Stadtkämmerei (Abteilung Steuern) gestellt werden. Ebenso kann im Einzelfall die Stundung der Grundsteuer und der Vergnügungssteuer beantragt werden.

Um Unternehmen, aber auch Freiberufler und Selbständige in Leipzig bei ihren Fragen und Nöten während der Corona-Krise zu unterstützen, hat die kommunale Wirtschaftsförderung eine Telefonhotline freigeschaltet. Darüber hinaus können Fragen auch per E-Mail übermittelt werden. Link

Gebündelte Informationen zu Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Leipzig und Region finden sich beim Branchenverband Kreatives Leipzig.

FFA verschiebt Vergabesitzung

Aufgrund der aktuellen Krise hat die FFA die ursprünglich für 21./22. April geplante Sitzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung zunächst um einen Monat verschoben. Die Antragsteller werden von der FFA auf dem Laufenden gehalten. 

FFA-Präsidium beschließt Maßnahmenpaket für die deutsche Film- und Kinowirtschaft 

Das Präsidium der Filmförderungsanstalt hat am 19.03.20 ein umfangreiches Maßnahmenpaket und die Bildung eines von der FFA, der BKM und den Länderförderern gemeinsam getragenen Hilfsfonds beschlossen.

Zur Abschwächung der akuten Notlage der Filmwirtschaft hat das FFA-Präsidium für die Kinos unter anderem die Stundungen der Darlehensforderungen und offenen Abgabezahlungen ab Stichtag 1. März 2020 beschlossen, Mahnverfahren werden vorläufig nicht weiterverfolgt.

Für die Produktionen soll unter anderem bei durch die Pandemie abgebrochenen Projekten auf die eigentlich durch das FFG geforderte Rückzahlung von Fördermitteln verzichtet werden, fällige Tilgungen sollen gestundet werden. Auch in den Bereichen Verleih und physischer Videovertrieb soll unter anderem auf die Rückzahlung von Fördermitteln verzichtet werden. 

Für den Bereich der Sperrfristenverkürzung sollten die gesetzlichen Möglichkeiten maximal ausgeschöpft werden. Darüber hinaus ist über § 55 Abs.1 Nr.2 FFG die Möglichkeit der Verkürzung sichergestellt für Projekte, bei denen die Kinowirtschaft an der Herstellung oder der Verwertung des Films auf einer der Kinoauswertung nachgelagerten Verwertungsstufe maßgeblich beteiligt ist.

Das FFA-Soforthilfeprogramm gegen die Auswirkungen der Corona-Krise für die deutsche Film- und Kinowirtschaft finden Sie zum Download auf den Seiten der FFA

ZDF: STATEMENT ZUR UNTERSTÜTZUNG DER KREATIVWIRTSCHAFT

Das ZDF, einer der Gesellschafter der MDM, hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, die Kreativwirtschaft in Form von freiwilligen Leistungen zu unterstützen. So verspricht das ZDF bei Auftragsproduktionen, laut Programmdirektor Dr. Norbert Himmler, die Übernahme der Hälfte der von den Produzentinnen und Produzenten nachgewiesenen Mehrkosten sowie schnelle Lösungen bei der Abwicklung. Diese Sonderregelungen zu Covid-19 gelten zunächst für Produktionen mit geplantem Drehbeginn bis 30. April 2020.

Freistaat Sachsen plant Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig hat ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen angekündigt, die aufgrund des Corona-Virus mit Umsatzrückgängen konfrontiert sind und dadurch unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten. Die Beantragung und Ausreichung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen. Die Bedingungen und Antragsverfahren werden derzeit erarbeitet, die Umsetzung soll bereits in der kommenden Woche starten.

Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird. 

Sollten Bund oder die EU während der Laufzeit des Programms ein Förderprogramm mit ähnlicher Zielrichtung für die Zielgruppe auflegen, muss dieses Programm vorrangig in Anspruch genommen werden.

AUSSETZUNG UND HERABSETZUNG VON STEUERZAHLUNGEN

Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Bitte wenden Sie sich direkt telefonisch an das für Sie zuständige Finanzamt.

AUSSETZUNG DER INSOLVENZANTRAGSPFLICHT

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

ENTSCHÄDIGUNG BEI VERDIENSTAUSFALL DURCH QUARANTÄNE

Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesdirektion Sachsen, beim Thüringer Landesverwaltungsamt oder dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. 

KURZARBEITERGELD

Unternehmen mit mindestens einem/r MitarbeiterIn können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den ArbeitgeberInnen sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. ArbeitgeberInnen können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10% der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen sind. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft MitarbeiterInnen zu halten. Achtung: Kurzarbeitergeld gibt es nicht für geringfügig Beschäftigte! Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

ZINSSUBVENTIONIERTE LIQUIDITÄTSHILFEDARLEHEN

Zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen sind einfach gesprochen Kredite, die dazu dienen sollen, Zahlungsausfälle zu überbrücken. 

Zu Zinssätzen und Antragsverfahren informiert die Sächsische Aufbaubank unter der neuen Hotline für von den Auswirkungen des Coronavirus betroffenen Unternehmen: 0351 4910-1100. 
Umfangreiche Informationen zu möglichen Förderprogrammen und Liquiditätshilfen, wie beispielsweise dem Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen, liefert die Thüringer Aufbaubank. Zudem wurde eine kostenlose Hotline für von den Auswirkungen des Coronavirus betroffene Unternehmen eingerichtet: 0800 534 56 76. 
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffenen Unternehmen zu Zinssätzen und Antragsverfahren unter: 0800 56 007 57.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

SOFORTHILFEN

Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können InhaberInnen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL. 

ZAHLUNG VON BEITRÄGEN ZU SOZIALVERSICHERUNG

Momentan ist eine Stundung oder ein Aussetzen der Beiträge zur Sozialversicherung nicht vorgesehen.

Als Selbständige können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen und darum bitten, aufgrund der wesentlich geringeren Umsatzprognose die Beiträge auf den Mindestbeitragssatz herabzusetzen.

KünstlerInnen und PublizistInnen, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können jedoch eine Änderungsmitteilung machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert. Das Formular findet Sie hier. Offenbar soll ein Sonderprogramm für freiberufliche Künstler*Innen auf den Weg gebracht werden. Die Informationen dazu wird die KSK veröffentlichen.

Als KSA-abgabepflichtiges Unternehmen können Sie versuchen, bei der Künstlersozialkasse eine Stundung von Zahlungen der Künstlersozialabgabe zu erwirken.

AUSFALLHONORARE

Ob Sie vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommen, hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achten Sie beim Abschluss neuer Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Haben Sie in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht, haben Sie zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.

Entschädigungszahlungen für ausgefallene Honorare von staatlicher Seite gibt es momentan nicht. Aktuell sind im Gespräch Maßnahmen der Künstlersozialkasse und auch die Bundesbeauftragte für Kultur- und Medien hat Unterstützung angekündigt.

WEITERE INFORMATIONEN IM BEREICH DER FILMPRODUKTION

Bundesagentur für Arbeit - ZAV: Informationen zur Kurzarbeit

Künstlersozialkasse

Produzentenallianz

VER.DI: Informationen zum Kurzarbeits-Tarifvertrag

BVK - Berufsverband Kinematographie

BVFK - Bundesverband der Fernsehkameraleute

BFFS

Sozialwerk der VG Bild-Kunst 


INFORMATIONEN FÜR KINOBETREIBER

HDF Kino e.V.

AG Kino-Gilde e.V.

Kinoprogrammpreis Mitteldeutschland 2020


ALLGEMEINE INFOS FÜR DIE BRANCHE

Blickpunkt:Film - Corona-Ticker

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Kanzlei SKW Schwarz "Coronavirus und Arbeitsrechtliche Folgen für die Filmbranche"

Bundeskompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft

Deutscher Kulturrat zu Einschätzungen, Auswirkungen und Maßnahmen für den Kulturbereich

Der Blog der Film- und Fernsehbranche

German films: Int. Festival Status Updates

Weitere Informationen finden Sie u.a. bei Kreatives Sachsen, Kreativwirtschaft Sachsen Anhalt und Thüringen Kreativ

Wir informieren Sie, sobald wir von weiteren Hilfen erfahren.