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Leipzig, 05. Mai 2020

Corona-Soforthilfeprogramm der Bundes- und Länderförderer – FAQs für Antragsteller

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise haben die Bundes- und Länderförderer im April ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll und ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro umfasst. Es bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Maßnahmen stehen in der News vom 02.04.2020.

Wer das Soforthilfeprogramm in Anspruch nehmen will, findet ab sofort außerdem Antworten auf alle wichtigen Fragen in einer umfangreichen FAQ-Übersicht.