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Leipzig, 03. Juni 2020

Corona: Informationen für Dreharbeiten in Mitteldeutschland

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aktuell verschiedene Eindämmungsverordnungen bei Dreharbeiten. Zuständig für Drehgenehmigungen und zusätzliche Erlaubnisse sind die Ämter der jeweiligen Landkreise und Kommunen, bei denen auch die Verantwortung für infektionsschutzrechtliche Maßnahmen bei steigenden Fallzahlen liegt.

Weiterführende Links zu relevanten Informationen und Ansprechpartnern für die wichtigsten Produktionszentren in den drei Bundesländern gibt es hier.