Görlitz, an der sächsischen Grenze zu Polen und in unmittelbarer Nähe zu Tschechien gelegen, bietet eine der architektonisch am besten erhaltenen Altstädte Deutschlands, mit historischen Bauten aus Spätgotik, Renaissance, Barock, Gründerzeit und Jugendstil sowie kopfsteingepflasterten Straßen und Plätzen. Zahlreiche nationale und internationale Filmproduktionen haben aufgrund dieser authentischen Kulisse das filmfreundliche „Görliwood“ bereits als Kulisse für Dreharbeiten entdeckt.

Octavian Ursu (CDU)
Oberbürgermeister

~57.300
Einwohner

Antragstellung

In der Stadt Görlitz ist für jegliche Filmaufnahmen auf öffentlichen Flächen immer eine Genehmigung einzuholen.

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Dreharbeiten erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Bei einem Einsatz von Drohnen gilt das für den Start- und Landeplatz, wenn sich dieser im öffentlichen Verkehrsraum befindet. Bei Dreharbeiten, die in den öffentlichen Straßenverkehr eingreifen, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 29 StVO erforderlich.

Die Fristen für die Antragstellung betragen im Allgemeinen mindestens 14 Tage vor Drehbeginn. Große Filmproduktionen sollten möglichst frühzeitig (aber mindestens vier Wochen vorher) telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem SG Straßenverkehr aufnehmen. Die Behörde führt dann noch vor der Antragstellung eine gemeinsame Besprechung mit der Produktion und allen beteiligten Behörden und Ämtern durch, damit Anforderungen und eventuelle Probleme bereits im Vorfeld geklärt werden können. Außerdem lassen sich bei rechtzeitiger Anmeldung der Dreharbeiten Konflikte mit Baumaßnahmen oder anderen Sondernutzungen weitestgehend vermeiden.

Bei der Antragstellung durch die Filmproduktion sind Lagepläne (bei der Stadtverwaltung Görlitz erhältlich) einzureichen, aus denen die in Anspruch genommenen Flächen und deren Nutzung (z.B. Aufbauten, Aufstellung von Kränen, lichttechnischen Anlagen etc.) hervorgehen. Die Verwaltungsgebühren werden nach Aufwand berechnet und auf Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben. Hinzu kommen - je nach Umfang der beanspruchten Flächen - Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Görlitz.
Unbedingt zu beachten ist, dass für den gesamten Bereich der Historischen Altstadt nur Fahrzeuge bis 7,5 t (tatsächliches Gewicht) zugelassen sind. Daher ist für Filmproduktionsfahrzeuge über 7,5 t eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die im Rahmen der Erlaubnis nach § 29 StVO mit erteilt werden kann. Ausnahmegenehmigungen für den ruhenden Verkehr können ebenfalls beantragt werden, sind aber in der Regel fahrzeuggebunden. 
 

Kontakte

Zentraler Kontakt Anfragen für Drehgenehmigungen

Filmbüro Görlitz c/o Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH

Kerstin Gosewisch
Projektmanagerin

Fleischerstraße 19
02826 Görlitz

T: +49 (0) 3581 - 475 730
M: +49 (0) 172 - 341 78 29
filmbuero@europastadt-goerlitz.de

www.filmbuero-goerlitz.de

 

Verkehrsrechtliche und ordnungsbehördliche Anordnungen

Stadtverwaltung Görlitz | Bau- und Liegenschaftsamt | SG Straßenverkehr

Frank Elmenthaler
Sachgebietsleiter

Hugo-Keller-Straße 14
02826 Görlitz

T: +49 (0) 3581 - 671 881
F: +49 (0) 3581 - 672 134
svb@goerlitz.de

www.goerlitz.de


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