Der gesamte Abschnitt der Vereinigten Mulde im Landkreis Nordsachsen verläuft im flachen Land und gestattet der Mulde einen stark mäandrierenden Verlauf, in dessen Schleifen sich Kiesheger bildeten. Konsequente Naturschutzbestrebungen sichern den Erhalt als naturnahes Auengebiet mit urwüchsigem Brachland, Wiesen und Waldstücken. Die Flusslandschaft im Bereich des NSG "Vereinigte Mulde Eilenburg - Bad Düben" steht unter besonders strengem Schutz. Im Norden von Bad Düben, zwischen Muldebrücke und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, wurden im Landschaftsschutzgebiet (LSG) jedoch beispielsweise bereits Dreharbeiten vor der Kulisse des ortsnahen, markanten Steilhangs des "Rotens Ufers" ermöglicht. Die bis zu 15 m hohe und etwa 300 m lange, rötlich gefärbte Uferböschung ist eine regionale Besonderheit, die durch Aufschüttungen des eisenoxidhaltigen Abraums aus dem nahegelegenen Alaunwerk entstand.
Spätestens vier Wochen vor Ausführungsbeginn ist eine formlose Anzeige bei der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich (Bundesnaturschutzgesetz §34 Abs. 6), weiterführende Informationen s.u. .
Hinweise zum Dreh
Einschränkungen (zeitlich):
insbesondere aus Vogelschutzgründen (nicht nur) zu den Brutzeiten; die Befahrung der Mulde im NSG zwischen Eilenburg und Bad Düben ist nur zwischen 15.07. bis 31.10. mit nicht motorisierten Booten und unter weiteren Nebenbestimmungen möglich, siehe Abschnitt DOKUMENTE, EXPTEREN, KOMPARSEN
Einschränkungen (räumlich):
insbesondere im NSG zwischen Eilenburg und Bad Düben, sowie in den FFH- und SPA-Vogelschutz-Gebieten
Nutzung
Die Vereinigte Mulde ist ein nicht schiffbarer Fluss. Für den Abschnitt zwischen Eilenburg bis Bad Düben wurde der höchste Schutzgebietsstatus als Naturschutzgebiet (NSG) zuerkannt, zusätzlich sind weitere Bereiche als FFH- und SPA-Vogelschutz-Gebiete streng geschützt. Die Gebiete flussabwärts (nördlich) von Bad Düben und flussaufwärts (südlich) von Eilenburg sind als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Im LSG werden einige Flächen für die extensive Landwirtschaft genutzt.
Zusätzliche Räumlichkeiten
in Absprache mit der Stadtverwaltung;
Unterkünfte buchbar über die Touristinformation Bad Düben
Erschließung
In Bad Düben gibt es einen Bootsanleger mit 20 Stufen, der stadtseitig etwa 50 m flussaufwärts vor der Muldebrücke liegt. Ganzjährig kann dieser Bootsanleger für Kanu- und Schlauchbootfahrten flussabwärts genutzt werden, in der Zeit zwischen 15.07. und 31.10. auch flussaufwärts in Richtung Eilenburg.
Anschlüsse für Strom, Wasser etc. in Absprache mit der Stadtverwaltung
Informationen zur Zugänglichkeit
Treppen:
Aufzüge:
Parkplätze
Parkmöglichkeiten/-bedingungen für Produktionsfahrzeuge in Absprache mit der Stadtverwaltung
Vorinformation zu öffentlich-rechtlichen Belangen:
aktuelle Rechtsvorschriften zu NATURA 2000
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes (NSG) "Vereinigte Mulde Eilenburg – Bad Düben"
u. a. mit Angaben zu den 30 Verbotsregeln, zu denen zählen: in der Zeit vom 31.10. bis zum 15.07. ist das Befahren des Flusses mit Booten jeglicher Art untersagt, für die Zeit, in der nicht motorisierte Boote zulässig sind, sind Regeln zum Anlanden zu beachten; ganzjährig ist das Baden und das Betreten der Kiesheger an der Mulde nicht gestattet, ebenso das Verlassen der befestigten Wege, nicht zugelassen sind zudem frei laufende Hunde, Lagerfeuer, Zelten, Lagern, Lärm, Schlittschuhlaufen etc. im NSG
Kartenmaterial:
Geoportal des Landkreises Nordsachsen
Natura 2000-Gebiete im Webauftritt des Freistaates Sachsen
Kontaktdaten Wassersport siehe Touristinformation Bad Düben
Informationen zur regionalen Geschichte des Alaunbergbaus:
Landschaftsmuseum der Dübener Heide / Burg Düben
Erfahrungen mit Dreharbeiten
Neben dem Ordnungsamt als koordinierende Anlaufstelle der Stadtverwaltung Bad Düben ist zugleich auch das Landratsamt Nordsachen, Außenstelle Eilenburg, mit der Unteren Naturschutzbehörde und, je nach Vorhaben, mit der Unteren Wasserbehörde am Drehgenehmigungsverfahren beteiligt. Die jeweils verfahrensführende Behörde koordiniert alle weiteren betroffenen Stellen.
Filmvorhaben an den Muldeauen mit ihren vielseitig geschützten Bereichen müssen spätestens 4 Wochen vor Anfangsbeginn angezeigt werden. Die Filmproduktion ist in der Pflicht, Beeinträchtigungen zu vermeiden und nachhaltige Schäden auszuschließen, daher muss die Verträglichkeit der Dreharbeiten nachgewiesen werden. Detaillierte Auskünfte zu der Lage der Schutzgebiete, inklusive Natura 2000-(FFH-)Gebiete, zu den naturschutzrechtlichen Belangen und zu den Brutzeiten kann das SG Naturschutz im LRA Nordsachsen geben. Außerhalb der Brutzeiten und in Gebieten mit weniger hohem Schutzstatus wird mit weniger Beschränkungen zu rechnen sein.
Realisierte Dreharbeiten für Spielfilme in der Umgebung des "Roten Ufers":
Die Abenteuer des Huck Finn (2011)
NVA (2004)
Impressionen
Kontakt
Kontakt Drehgenehmigung
Thomas Haberland
Stadtverwaltung Bad Düben
Sachgebietsleiter Bürgerservice
Markt 11
04849 Bad Düben
Kontakt vor Ort
Thomas Haberland
Stadtverwaltung Bad Düben
Sachgebietsleiter Bürgerservice
Markt 11
04849 Bad Düben