Merkblätter
Förderempfänger*innen und Kooperationspartner*innen sind verpflichtet, in Absprache mit der MDM im Vor- oder Nachspann eines Werkes oder Projektes sowie auf allen geeigneten Werbeträgern zum Werk oder Projekt in geeigneter und branchenüblicher Weise auf die Förderung oder finanzielle Unterstützung durch die MDM hinzuweisen. Dabei ist der Text „Gefördert durch“, „Mit finanzieller Unterstützung von“ oder „In Zusammenarbeit mit“ (bzw. die entsprechende Übersetzung bei Herstellung fremdsprachiger Titelfassung des Werkes oder Projektes) und das vollständige Logo der MDM zu verwenden, das digital von der MDM abgerufen werden muss. Auf jeden Fall ist die MDM in gleicher Form, Größe und Dauer und an gleicher Stelle zu nennen wie die Nennung anderer Filmförderungsinstitutionen erfolgt.


