Seit Februar 2023 gelten bundesweit einheitliche Ökologische Standards. Damit verpflichten sich alle Branchenteilnehmer*innen bei der Herstellung von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen zur Einhaltung einheitlicher und verbindlicher ökologischer Standards. Film- und Medienproduktionen entstehen so deutlich umweltschonender und können auf Wunsch auch das Label „green motion” erhalten.
Die Standards basieren auf den am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises „Green Shooting”. Die Mitteldeutsche Medienförderung ist Teil dieser Nachhaltigkeitsinitiative.
Im Bereich Produktionsförderung gelten bei der MDM seit September 2023 für Anträge die bundesweiten Ökologischen Standards. Produzent*innen müssen somit bereits bei Antragstellung im Mitteldeutschen Antragsportal (MAP) Angaben zur Einhaltung der Standards machen. Weitere Informationen dazu gibt es im Merkblatt Ökologische Standards
Die aktuelle Fassung der Ökologischen Standards, eine Übersicht über häufig gestellte Fragen (FAQ), Informationen zum Nachweisverfahren, die Erklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung bietet die FFA hier an.
Darüber hinaus finden sich weitere Informationen zu den Ökologischen Standards und dem Label „green motion” auch hier.
Ein CO2-Rechner für Film- und TV-Produktionen zur Erstellung der CO2-Bilanz (Muss-Vorgaben I.3 und I.4) steht hier zur Verfügung.
Ihre Ansprechperson

Maria Dehmelt
Produktion, Animation, Green Filming
