In Fragen zur Erwerbstätigkeit von ausländischen Beschäftigten oder Selbstständigen (Übergangsregelungen Neu-EU-Staaten, Drittstaaten etc.) und erforderlichen Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen werden Filmproduktionen durch die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Zusammenwirken mit der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Länder, deren Staatsangehörige ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, sind beim Auswärtigen Amt verzeichnet.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Onlinesuche nach Ausländerbehörden
Sachsen - Kontakt zur obersten Ausländerbehörde (SMI)
Sachsen-Anhalt - Liste der Ausländerbehörden
Thüringen - Liste der Ausländerbehörden
Vorabprüfungen bei der Arbeitsmarktzulassung der BA
Merkblatt 7 der Arbeitsagentur zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland
Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Visabestimmungen