Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf DB Gelände sind nur in Absprache mit der DB-Konzernpressestelle möglich. Sie bedürfen einer Gestattung und sind mit Auflagen verbunden. Für die Beantragung von Drehgenehmigungen im Zug, auf Bahnhöfen, Gleisanlagen und Bahngelände im Eigentum der Deutschen Bahn AG ohne inhaltlichen Bahnbezug ist ein Online-Antragsformular zu nutzen. Die Kontaktpersonen für Filmvorhaben sind bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen, bei der Motivsuche, bei der Planung und Organisation von Dreharbeiten sowie bei der Vermittlung von Kooperationen behilflich und betreuen zudem die Filmteams vor Ort. Bei der Planung und Durchführung von Dreharbeiten ist das Sicherheits- und Präventionskonzept des DB Konzerns zu beachten.
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Deutsche Bahn AG
Beate Schneider
Media Relations GNC1
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