Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Mitwirkung von Kindern bei Filmaufnahmen sind die Behörden für Arbeitsschutz bzw. die Gewerbeaufsichtsämter am Sitz der Produktionsfirma. Für Produktionsfirmen mit Sitz in Mitteldeutschland sind das:
- in Sachsen die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen,
- in Sachsen-Anhalt die Gewerbeaufsichtsämter und
- in Thüringen die Ämter für Arbeitsschutz.
Nur im Ausnahmefall kann dort beantragt werden, wo gedreht wird.

Verantwortlich für die Antragstellung ist die arbeitgebende Instanz. Der oder die Antragstellende darf Kinder erst nach dem Erhalt der Ausnahmebewilligung nach § 6 Abs. 2 JArbSchG beschäftigen. Nachträgliche Genehmigungen sind nicht möglich. Die Anträge sind deshalb mindestens eine Woche vor Beschäftigungsbeginn zu stellen. Für den Antrag sind Einverständniserklärungen von den Sorgeberechtigten, von Arzt oder Ärztin und Schule sowie dem zuständigem Jugendamt (Hauptwohnsitz Kind) beizubringen.

Sachsen 
Vor der Antragstellung wird ein telefonisches Beratungsgespräch bei den zuständigen Kontaktpersonen der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen (Referenten für Kinder- und Jugendarbeitsschutz) empfohlen:
Kontakte zur Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen
Merkblatt Sachsen
Informationen zu Jugendarbeitsschutz Sachsen mit Antragsformular
Einverständniserklärung für Sammelanträge Sachsen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahme zur Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen
Sammelanträge können formlos erfolgen, müssen jedoch alle erforderlichen Angaben laut Merkblatt enthalten. Das Formular für die Einverständniserklärung ist aktuell und komplett ausgefüllt für jedes Kind beizufügen.


Sachsen-Anhalt 
Zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt sind die Gewerbeaufsichtsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Allgemeine Informationen 
Formulare und Merkblätter 


Thüringen 
Kontakt zu den zuständigen Behörden in Thüringen:
Arbeitsschutzbehörden Thüringen
Antrag Thüringen/ Anlage zum Antrag
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist kostenpflichtig. Es ist von einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen auszugehen.