Bemannte Flüge werden von Luftfahrtunternehmen durchgeführt, die mit den gesetzlichen Bestimmungen und den daraus folgenden Verfahren vertraut sind. Das beauftragte Luftfahrtunternehmen ist der Antragsteller für eine luftrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.
Für die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugsystemen hat das Luftfahrt-Bundesamt Kurzinformationen zusammengefasst.
Weitere Informationen und Auskünfte:
Sachsen
Landesdirektion Sachsen
Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
F: +49 (0) 351 - 825 0
www.lds.sachsen.de/luftverkehr
Luftraumsondernutzung, Außenstarts und -landungen, Aufstieg von unbemannten Fluggeräten
Formulare und Downloads
Flugplätze in Sachsen
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt | Referat Verkehrswesen
Anton Wiegand
Referat Verkehrswesen, Bereich Luftverkehr
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
T: +49 (0) 345 - 514 18 42
Luftraumsondernutzung, Kenntnisnachweise, Antragsformulare (UAS)
Flugplätze Sachsen-Anhalt
Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Volker Kuhnert
Luftverkehr
Sachgebietsleiter
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
T: +49 (0) 361 - 573 32 14 61
luftverkehr@tlvwa.thueringen.de
www.landesverwaltungsamt.thueringen.de/verkehr/luftverkehr
Verfahrensweise unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS)
Flugplätze in Thüringen