Das Drehen mit Tieren ist gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genehmigungspflichtig. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die jeweiligen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte zuständig.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Sachsen
Übersicht und Kontakte Landkreise Sachsen-Anhalt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Thüringen