Dieses Merkblatt gilt in Verbindung mit dem „Merkblatt Regionale Effekte“.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen bearbeitet werden können.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
Allgemeines (gilt für alle Förderanträge)
Die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) vergibt Förder-mittel für Film- und Medienprojekte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Förderanträge können laufend eingereicht werden. Den Einreich- schluss für die jeweilige Sitzung entnehmen Sie bitte unseren Internet-seiten. Förderanträge werden nur bearbeitet, wenn spätestens 14 Tage vor dem Einreichschluss ein Beratungsgespräch mit einem Fördermitarbeiter stattgefunden hat. Die Entscheidung, in welche Sitzung des Vergabeausschusses der Antrag gegeben wird, ist abhängig von der Reife des Projektes und liegt im Ermessen der MDM. Unvollständige Anträge gelten als nicht gestellt, sofern der Antragsteller sie trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig vervollständigt. Der Geschäftsführer entscheidet unter Berücksichtigung der Einschätzung des Vergabeausschusses über die Vergabe von Förderdarlehen und Zuschüssen. Anträge, die abgelehnt werden, können nicht nochmals eingereicht werden.
Eingereichte Anträge werden nur bearbeitet, wenn sie vollständig eingereicht wurden. Die rechtsverbindliche Antragsbestätigung aus dem Online-Antragssystem MAP muss eigenhändig von der zur Vertretung der Firma zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen werden. Sie muss innerhalb von 5 Werktagen nach Einreichtermin postalisch bei der Mitteldeutschen Medienförderung, Petersstraße 22-24, 04109 Leipzig eingehen, um die Antragstellung rechtlich wirksam zu machen.
Den Online-Anträgen sind der Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung beizulegen. Der Handelsregisterauszug muss auf dem aktuellsten Stand sein. Sollte beides nicht vorhanden sein, legen Sie bitte die Mitteilung des Finanzamtes über Ihre Steuernummer vor.
Im Rahmen der Antragstellung ist der MDM der aktuelle, vollständige vom Steuerberater des Antragstellers erstellte und von der Geschäftsleitung unterzeichnete Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung mit Kontennachweis, Anhang und ggf. Lagebericht, bzw. die aktuelle Einnahmen-/ Überschussrechnung bei der Mitteldeutschen Medienförderung unter o.g. Adresse nicht-digital, d.h. auf Papier, in einfacher Ausfertigung, vorzulegen. Sofern der Antragsteller bei der MDM erstmalig einen Antrag auf Darlehen stellt, soll der Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellt, auf Plausibilität beurteilt und die vom Steuerberater unterzeichnete Bescheinigung über die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung dem Jahresabschluss beigefügt sein.
Bei Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gemäß HGB bzw. auf freiwilliger Basis von einem Abschlussprüfer kann auch der vom Abschlussprüfer geprüfte Jahresabschluss mit dem im entsprechenden Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zusammengefassten Ergebnis der Prüfung bei der MDM eingereicht werden. Die MDM behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Jahresabschluss-Unterlagen einzufordern.
Drehbücher sind in deutscher Sprache einzureichen. Ein Verzeichnis der handelnden Personen muss beigefügt werden. Die Angabe des Genres bezieht sich nicht auf Format (z. B. 35 mm) oder Auswertung (z. B. TV, Kino), sondern auf die Kategorisierung des Inhaltes des Filmes/Projektes. Genres sind z. B. Melodram, Satire, Liebeskomödie, Science-Fiction, Thriller, Episodenfilm. Die MDM holt nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten ein Außenlektorat ein. Die Lektoren sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Nachweise sind, wenn vorhanden, nur für die TV- bzw. Kinoauswertung einzureichen. Nachweise zu den Stoffrechten, der Finanzierung, zur Koproduktion o.Ä. müssen zur Antragstellung noch nicht vorgelegt werden. Zur Vertragserstellung müssen diese Unterlagen nachgereicht werden.
In den Anträgen ist den Grundsätzen sparsamer Wirtschaftsführung nach Maßgabe der Bestimmungen der Filmförderungsanstalt (Richtlinie für die Projektfilmförderung, Teil B) Rechnung zu tragen.
Die MDM hat für Projekte mit Fördersummen über 25.000,00 € (außer bei der Stoffentwicklung) zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Durchführung von Prüfungsleistungen, insbesondere zur Prüfung von Kalkulationen, Regionaleffekten, Finanzierungen und Finanzbeteiligung mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (derzeit die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – nachfolgend PwC genannt) einen Geschäftsbesorgungs- und Treuhandvertrag im Rahmen einer Dienstleistungskonzession geschlossen. Der Antragsteller ist im Falle einer Förderung eines Projektes durch die MDM verpflichtet, der PwC einen Auftrag zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Förderung nach der Richtlinie und der Förderzusage der MDM auf Rechnung des Antragstellers zu erteilen. Die hierdurch entstehende Bearbeitungsgebühr hat der Antragsteller zu tragen. Sie ist als Teil der Herstellungskosten zu kalkulieren. Die Gebühr beträgt 3 % der maximalen Fördersumme bei Darlehen und Zuschüssen bis 525.000,00 €. Ist das Darlehen größer als 525.000,00 €, so beträgt die Gebühr für den über 525.000,00 € liegenden Betrag 1 %.
Das gilt auch bei gleichzeitiger Beteiligung einer oder mehrerer mit PwC in entsprechender Vereinbarung stehender Länderförderung(en)- Mehrfachförderung. Bei Verleih-/ Vertriebsdarlehen beträgt die Gebühr 2 % der maximalen Darlehenssumme.
Stoffentwicklung
Ein Darlehen zur Stoffentwicklung wird zur Entwicklung eines Drehbuches bzw. eines Serienkonzeptes gewährt. Sofern der Antrag vom Produzenten gestellt wird, sollen die kalkulierten Kosten die Summe von 30.000,00 € nicht überschreiten. Sofern der Antrag vom Autor bzw. Regisseur gestellt wird, sollen die kalkulierten Kosten die Summe von 25.000,00 € nicht überschreiten.
Förderfähig sind:
Autorenhonorar(e)
Honorar für die dramaturgische Begleitung (mindestens 2.500,00 €)
ggf. Produzentenhonorar (bis zu 5.000,00 €)
Stoffentwicklungen können bei Einreichung durch den Produzenten mit maximal 30.000,00 € und bei Einreichung durch den Autor oder Regisseur mit max. 25.000,00 € gefördert werden.
Neben Kalkulation und Finanzierungsplan sind ein ausführliches Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene bzw. eine umfassende Projektbeschreibung (bei Serienkonzepten) sowie die Darstellung der Rechtekette erforderlich. Die Rechte am Stoff müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Antragsteller liegen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin ist das Abgabedatum einer zweiten Drehbuchfassung (Abnahmefassung), das in den Darlehensvertrag aufgenommen wird.
Bei Antragstellung durch den Autor ist anstelle des Handelsregister- auszuges eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.
Projektentwicklung
Dem Antrag auf Projektentwicklung sind eine maximal einseitige Inhaltsangabe und ein ausgearbeitetes Drehbuch (inklusive einem Verzeichnis der handelnden Personen), bei Dokumentarfilmen eine umfassende Projektbeschreibung sowie ein filmisches Umsetzungs- konzept beizufügen. Zwingend erforderlich ist die Zusage eines Regisseurs. Eine detaillierte Kalkulation und Finanzierungsplanung der Projektentwicklung sowie erste Angaben zur Verwertung sind ebenfalls beizufügen. Eine Projektentwicklung kann mit max. 100.000,00 € gefördert werden. Förderfähig sind Kosten für den Erwerb von Stoffrechten, eine Weiterentwicklung/Überarbeitung des Drehbuches, die Erstellung eines Storyboards, dramaturgische Beratung, Recherche, Locationsuche, Casting, die Beschäftigung eines Green Consultant und weitere Maßnahmen.
HINWEISE ZU EINZELNEN ANLAGEN:
Stabliste: Es ist eine Liste des für die Projektentwicklung vorgesehenen Stabpersonals beizufügen. Bei Stabpersonal aus Mitteldeutschland ist die aktuelle Anschrift anzugeben (Hauptwohnsitz, mindestens PLZ und Ort).
Projektentwicklungsplan/geplanter Produktionszeitraum: Bitte fügen Sie einen detaillierten Zeit- und Maßnahmenplan bei. Bitte geben Sie das Datum an, zu dem die Projektentwicklung abgeschlossen sein soll. Der vorgesehene Fertigstellungstermin bezieht sich auf den Abschluss der Projektentwicklungsmaßnahme.
Bei der Terminplanung ist besonders zu berücksichtigen, dass die Projektentwicklung in der Regel abgeschlossen sein sollte, bevor eine Produktionsförderung beantragt wird.
Kalkulation für die Projektentwicklung: In der Kalkulation sind die Regionaleffekte getrennt nach den Bundesländern Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen auszuweisen (Siehe dazu das Merkblatt „Regionale Effekte“). Es soll darüber hinaus erkennbar sein, wie viele Personen in welchem Zeitraum beschäftigt sein werden.
Finanzierungsplan Projektentwicklung: Der Finanzierungsplan sollte einen angemessenen Eigenanteil vorsehen. Bei Kalkulationen bis 60.000 € kann in Absprache mit der MDM vom Eigenanteil abgesehen werden.
Es ist eine Darstellung der Rechtekette erforderlich. Die Rechte am Stoff müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Antragsteller liegen.
Angaben zur Verwertungsstrategie sind in der Producers Note zu machen.
Paketförderung
Eine Paketförderung ist die Zusammenfassung von mindestens drei bis maximal fünf Stoff- oder Projektentwicklungen in einem Antrag. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars die oben genannten Hinweise zur Stoff- und Projektentwicklung. Antragsberechtigt sind Produzenten, die in besonderer Art und Weise einen Beitrag zur Entwicklung der Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leisten und in der Lage sind, eine qualitative Durchführung der Produktion zu gewährleisten.
Zu den einzelnen Projekten sind je ein Finanzierungsplan und eine Kalkulation zu erstellen, die summarisch zu einer Gesamtkalkulation und einem Gesamtfinanzierungsplan zusammenzufassen sind. Handlungskosten sind auf die Gesamtkalkulation zu beziehen. Es können bis zu 150.000,00 € beantragt werden. In Absprache mit der MDM kann von einem Eigenanteil abgesehen werden.
Geht ein Projekt vor Abrechnung des gesamten Paketes in Produktion, dann ist vorab ein Verwendungsnachweis für dieses Projekt abzugeben und der entsprechende Förderanteil zurückzuzahlen.
Produktionsförderung
Bei Antrag auf Produktionsförderung sollen ggf. vorher geförderte Stoff- oder Projektentwicklungen abgeschlossen sein.
Bei Kinoproduktionen beträgt das Produzentenhonorar bei Herstellungskosten bis 300.000,00 € maximal 15.000,00 €, bei Herstellungskosten größer als 300.000,00 € bis 500.000,00 € maximal 25.000,00 € und bei Herstellungskosten größer als 500.000,00 € bis zu 5% der anerkannten Herstellungskosten (ohne Einrechnung des Produzentenhonorars), höchstens aber 250.000,00 €. Bei internationalen Koproduktionen gilt der deutsche Finanzierungsanteil als Bemessungsgrundlage. Eine Anerkennung der Position Gewinn ist nicht möglich.
Bei TV-Produktionen kann ein Gewinn in Höhe von bis zu 6 % auf die Summe der Fertigungskosten und Handlungskosten bis maximal 350.000,00 € anerkannt werden. Bei internationalen Koproduktionen gilt der deutsche Finanzierungsanteil als Bemessungsgrundlage. Die Anerkennung eines Produzentenhonorars ist nicht möglich.
Im Rahmen der Grundsätze einer sparsamen Wirtschaftsführung liegen bei der Produktion von programmfüllenden Filmen die Handlungskosten bis zu einer Kostenhöhe
von 5.000.000,00 € der Fertigungskosten bei 10 % der Fertigungskosten
ab 5.000.000,01 € der Fertigungskosten bei 5 % der Fertigungskosten.
Die Handlungskosten sind bei 650.000,00 € gedeckelt. Bei internationalen Koproduktionen gilt der deutsche Finanzierungsanteil als Bemessungsgrundlage.
Bei Antragstellung sind Angaben zum Verleih/Vertrieb mit entsprechenden Verträgen oder Absichtserklärungen sowie ein Verwertungskonzept (1 DIN-A4-Seite) erforderlich.
Erläuterungen zu einzelnen Anlagen
Stab- und Dienstleisterliste: Es ist eine Liste des vorgesehenen Stabpersonals sowie der vorgesehenen Dienstleister beizufügen. Bei Stabpersonal und Dienstleistern aus Mitteldeutschland ist die genaue Adresse,d.h. mindestens Hauptwohnsitz mit Postleitzahl und Ort anzugeben.
Kalkulation: Bei internationalen Koproduktionen ist die Kalkulation hinsichtlich der auf die deutschen und der auf die weiteren Koproduzenten entfallenden Kosten aufzugliedern. In der Kalkulation sind die Regionaleffekte getrennt nach Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Effekte aller zu beteiligenden Länderförderer auszuweisen (siehe dazu das Merkblatt "Regionale Effekte"). Kosten sind branchenüblich und in der Regel nach dem Netto-Prinzip zu kalkulieren.
Finanzierungsplan: Bei internationalen Koproduktionen ist der Finanzierungsplan nach Ländern aufgeteilt darzustellen (vgl. EURIMAGES). Die einzelnen Finanzierungsbestandteile sollten wie folgt exakt bezeichnet sein:
Beantragtes Darlehen MDM
Filmfördermittel außer der MDM
Sonstige öffentliche Mittel
Lizenzen
Garantien
Drittmittel
Rückstellungen Dritter
Rückgestellte Eigenleistungen
Barmittel und Kredite
Gesamtfinanzierung (entspricht den Gesamtherstellungskosten)
Der Finanzierungsplan ist mit dem jeweiligen Stand der Verhandlungen (z. B. bestätigt/ beantragt sowie Entscheidungstermine) zu versehen.
Der Antragsteller hat in der Regel für die Finanzierung seines Vorhabens einen förderdarlehensunabhängigen Eigenanteil in angemessenem Umfang zu erbringen. Der förderdarlehens- unabhängige Eigenanteil kann erbracht werden durch:
Barmittel (mittels Bankbestätigung nachzuweisende Bankguthaben)
Fremdmittel, die dem Hersteller darlehensweise mit unbedingter Rückzahlungspflicht überlassen werden (z. B. Bankdarlehen)
Rückstellungen Dritter und rückgestellte Eigenleistungen. Sie können nur in Höhe ihres marktüblichen Geldwertes, insgesamt jedoch höchstens bis zu 25 % der kalkulierten Herstellungskosten anerkannt werden.
Eigenleistungen sind Leistungen, die der Produzent z. B. in den Bereichen Herstellungsleitung, Regie, Darstellung oder Kamera im Rahmen des Vorhabens erbringt, soweit diese marktüblich kalkuliert und als Finanzierungsbestandteil zurückgestellt worden sind. Dazu gehören auch Verwertungsrechte des Produzenten an eigenen Werken, wie Roman, Drehbuch oder Filmmusik, die er zur Herstellung des Projektes verwendet.
Verleih- und Vertriebsgarantien
Fernseh- und Videolizenzen bzw. -beteiligungen, soweit sie während der Herstellung des Films in bar eingebracht werden.
Zweckgebundene Preisgelder können auf den Eigenanteil angerechnet werden.
Zum Verwertungskonzept gehören Angaben zum Weltvertrieb, zu Marktattraktivität (Zielgruppenbeschreibung, Positionierung gegenüber anderen Filmen), Markteinführung (Festivalstrategie) sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung inkl. geplanter Kopienzahl, Herausbringungskosten, Best-, Middle- und Low-Case-Szenarien.
Die Koproduktionsstruktur ist in einer Tabelle mit Angaben zu Firma, Ort und Land, Art der Vereinbarung, Finanzierungsanteil in % sowie Nennung der Exklusivrechte darzustellen.
Es ist eine Auskunft über die tarifgerechte Bezahlung sowie die Einhaltung der Ökologischen Standards zu erteilen.