Dieses Merkblatt gilt nur in Verbindung mit dem „Merkblatt Regionale Effekte“.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen bearbeitet werden können.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
Stoffentwicklungsförderung von Serien
Die Stoffentwicklung für serielle Formate wird insbesondere im Bereich High-End bzw. Animation gefördert. Die Förderung kann bei Einreichung durch den Produzenten mit maximal 30.000,00 € und bei Einreichung durch den Autor oder Regisseur mit maximal 25.000,00 € gefördert werden. Sofern der Antrag vom Produzenten gestellt wird, sollen die kalkulierten Kosten die Summe von 30.000,00 € nicht überschreiten. Sofern der Antrag vom Autor bzw. Regisseur gestellt wird, sollen die kalkulierten Kosten die Summe von 25.000,00 € nicht überschreiten. Förderfähig sind:
Autorenhonorar(e)
Honorar für die dramaturgische Begleitung (mind. 2.500,00 €)
ggf. Produzentenhonorar (bis zu 5.000,00 €).
Einzureichen ist neben den üblichen Unterlagen eine umfassende Projektbeschreibung. Die Förderung erfolgt durch ein bedingt rückzahlbares Darlehen, das bei Drehbeginn bzw. Produktionsstart oder Veräußerung der Rechte zurückzuzahlen ist.
Projektentwicklungsförderung von Serien
Die MDM fördert die Entwicklung von HighEnd-Serien, Animationsserien sowie seriellen Hochglanzdokumentationen sowohl für die lineare wie für die non-lineare Nutzung. Die Fördersumme kann bis zu 100.000,00 € betragen. Es können Kosten angesetzt werden, die über die Projektentwicklung eines Kinofilms hinausgehen, etwa für einen Writers Room oder einen Teaser.
Die Förderung der Entwicklung von Auftragsproduktionen ist nicht möglich. Die Förderung erfolgt durch ein bedingt rückzahlbares Darlehen, das bei Drehbeginn bzw. Produktionsstart oder Veräußerung der Rechte zurückzuzahlen ist. Der Antrag soll neben den üblichen Unterlagen aussagekräftige Treatments bzw. ein ausführliches Serienkonzept enthalten.
Produktionsförderung von Serien
Förderfähig sind fiktionale High-End-Serien, mit Mindestherstellungskosten gemäß der Richtlinie des GMPF in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Förderhöchstsumme von High-End-Serien soll 500.000,00 € nicht übersteigen. Der Nachweis eines Auswertungspartners ist erforderlich. Die kumulierte Förderung soll maximal 30 % des deutschen Finanzierungsanteils betragen.
Die Rechteaufteilung, Auswertungsmöglichkeiten und Rückzahlungsszenarien müssen ausreichend dokumentiert werden. Die Förderung von Auftragsproduktionen bzw. Produktionen ohne Rechteverbleib beim Produzenten ist nicht möglich.
Für langlaufende fiktionale TV-Serien kann eine Anschubfinanzierung gewährt werden, wenn die Förderung langfristige Effekte zur Stärkung des Medienstandortes Mitteldeutschland erwarten lässt. Die Förderhöchstsumme soll einmalig für die erste Staffel 500.000,00 € nicht übersteigen.
Die Förderhöchstsumme für Animations-Serien soll 500.000,00 € für die erste Staffel nicht übersteigen. Die Förderung ist nicht auf die erste Staffel begrenzt, allerdings soll die Förderung weiterer Staffeln degressiv gestaltet sein.
Gefördert werden können außerdem serielle Hochglanzdokumentationen, die zu einer qualitativ hochwertigen Programmgestaltung beitragen. Die Verwertung auf dem nationalen und internationalen Markt soll die Rückführung des Förderdarlehens möglich erscheinen lassen.
Produktion von Webserien
Die Produktion von Webserien kann im Sinne der Nachwuchsförderung (vgl. Ziffer 4.1.1 der MDM-Förderrichtlinie) gefördert werden. Abweichend davon können Produzenten einmalig auch Produktionsförderung für eine Webserie erhalten, die nicht der Nachwuchsförderung zuzuordnen ist.
Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen ausgereicht. Die Förderhöchstsumme beträgt 50.000,00 €.