Dieses Merkblatt ergänzt die Merkblätter für Förderanträge und Multimediaanträge. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen bearbeitet werden können. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Beratungsgespräch mit einem Fördermitarbeiter, das spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Einreichtermin stattgefunden haben muss.

Die in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen vorgesehenen Ausgaben (MDM-Regionaleffekt) müssen mindestens in der Höhe der bei der MDM beantragten Förderung kalkuliert sein. Die geplanten Regionaleffekte sind im Kostenplan unter Angabe der Filmschaffenden und der Dienstleister länderspezifisch für Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen aufzuschlüsseln.
Die Höhe des im Antrag dargestellten Regionaleffekts ist wesentliches Kriterium der Förderentscheidung. Der im Falle einer Förderung im Darlehensvertrag ausgewiesene Regionaleffekt ist verbindlich. Verringert sich der Regionaleffekt oder ändert sich die Aufteilung zwischen den Ländern, so kann die Fördersumme gekürzt werden. Für die Anerkennung von Regionaleffekten gelten folgende Kriterien:

1. Anerkennung von personengebundenen Leistungen als Regionaleffekt

1.1. Für die Anerkennung als Regionaleffekt ist bei Personalleistungen (Vergütungen für Stabpositionen bzw. sonstige Fachkräfte) grundsätzlich das Hauptwohnsitzprinzip maßgeblich. Der Hauptwohnsitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ist durch geeignete Unterlagen wie Bescheinigung der Meldebehörde bzw. des Finanzamtes nachzuweisen. Nach diesem Prinzip richtet sich auch die Anerkennung von Lohnnebenkosten als Regionaleffekt. Es erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung. Pauschalabrechnungen oder Weiterberechnungen von Vergütungen über Firmen, Agenturen etc. werden daher nicht anerkannt.
Wenn eine Fachkraft, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen hat, bei einer Firma mit Hauptsitz in Mitteldeutschland für mindestens ein halbes Jahr mit Arbeitsort in Mitteldeutschland beschäftigt ist, werden diese Personalkosten zu 50 % als Regionaleffekt anerkannt.

1.2. Abweichend vom Wohnsitzprinzip nach Ziff. 1.1 gilt folgendes: Die Anerkennung von Tages- und Übernachtungsgeldern richtet sich nach dem Drehort und erfolgt für die einzelnen Stabmitglieder nach tatsächlicher Anwesenheit je Drehtag am Drehort in Mitteldeutschland.

2. Anerkennung von firmengebundenen Leistungen als Regionaleffekt

Bei nicht personengebundenen Leistungen ist das Firmensitzprinzip maßgeblich. Leistungen von Firmen werden nur dann als Regionaleffekt anerkannt, wenn die Firma dauerhaft:

  • nachweislich ihren Sitz oder eine Niederlassung in Mitteldeutschland hat und in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen in das Handelsregister eingetragen ist bzw. eine Gewerbeanmeldung vorliegt und

  • über mindestens einen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter mit Arbeitsort in Mitteldeutschland verfügt und die detaillierte Rechnungslegung über die mitteldeutsche Firma erfolgt und

  • die notwendige technische und personelle Ausstattung zur Erbringung der Leistung in Mitteldeutschland vorhält.

Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass die Arbeiten tatsächlich in Mitteldeutschland durchgeführt werden. Eine Unterbeauftragung durch ein Unternehmen mit Firmensitz in Mitteldeutschland stellt nur dann einen Regionaleffekt dar, wenn nachgewiesen wird, dass auch die tatsächlich leistenden Personen bzw. Firmen in Mitteldeutschland ansässig sind bzw. die Arbeiten tatsächlich in Mitteldeutschland durchgeführt werden.

Für Bürogemeinschaften gilt folgendes: Leistungen von Firmen, die in einer Bürogemeinschaft verbunden sind, werden nur dann anerkannt, wenn die Bürogemeinschaft über so viele festangestellte Vollzeit-Mitarbeiter mit Arbeitsort in Mitteldeutschland verfügt wie Firmen der Bürogemeinschaft angehören. Eine Anerkennung ist nur dann möglich, wenn ein Mitarbeiter einer Firma zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

3. Anerkennung von Reisekosten als Regionaleffekt

Bei Mietwagen gilt der Sitz der Anmietstation, bei Bahnfahrten gilt der Abfahrts- oder Ankunftsort. Bei Flügen gilt der Sitz des Reisebüros, in dem die Flüge gebucht wurden, bei Hotelübernachtungen der Sitz des Hotels, in dem die Kosten entstanden sind.