Die Auszahlung der vierten Rate erfolgt nach Abnahme des Rohschnitts durch die MDM. Dazu sind der Rohschnitt (in deutscher oder englischer Sprachfassung oder mit entsprechender Untertitelung, ohne auffällige Wasserzeichen) sowie die folgenden Unterlagen digital bei der MDM (zuständiger Fördermitarbeiter) vorzulegen:

  • Log Line und Credit Line (zur Veröffentlichung)

  • Internetadressen des Förderempfängers/Produzenten und des Werkes

  • Stab- und Besetzungsliste mit Angabe des Hauptwohnsitzes (samt Postleitzahl)

  • Motivliste der Drehorte in Mitteldeutschland mit Angabe der Adressen und Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten)

  • Angabe der Drehtage insgesamt und in Mitteldeutschland, aufgeteilt nach den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bei jahresübergreifenden Drehzeiträumen sind die Drehtage nach Kalenderjahren getrennt anzugeben.

  • Bei Animationsproduktionen und Anderen Audiovisuellen Werken (AAVW): Angabe der Produktionstage insgesamt und in Mitteldeutschland, aufgeteilt nach den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Mehrjährige Produktionszeiträume sind nach Kalenderjahren getrennt anzugeben.

  • Alle Tagesdispositionen und -berichte (sofern diese nicht bereits während der Dreharbeiten an die Film Commission der MDM gesendet wurden)

  • Setfotos (Querformat) mit Angabe des jeweiligen Drehorts in Mitteldeutschland sowie mindestens fünf Standfotos (Querformat) bzw. Fotoausschnitte aus dem geförderten Projekt mit Nennung des Urhebers und Rechteinhabers sowie mit Bildbeschreibungen inklusive kostenfreien Nutzungsrechten (vgl. konkrete Regelung zu den Nutzungsrechten im Darlehensvertrag).

 

Des Weiteren sind für die Freigabe der Rohschnittrate folgende Unterlagen der PwC bzw. sofern ohne PwC-Beteiligung dem zuständigen Vertragsmitarbeiter der MDM vorzulegen:

  • Kostenstand über die bisher verausgabten Herstellungskosten (dieser sollte zum Zeitpunkt der Rohschnittabnahme i.d.R. mind. 80 % betragen)

  • Kostenstand über den bisher erbrachten MDM-Effekt an den Herstellungskosten (dieser sollte zum Zeitpunkt der Rohschnittabnahme i.d.R. mind. 80 % betragen)

  • Finanzierungsstatus (welche Raten welcher Mittelgeber sind bereits eingegangen, welche noch offen)

  • Bei internationalen Koproduktionen einschließlich der unterzeichneten Kosten- und Finanzierungs-stände der ausländischen Koproduzenten

  • Etwaige noch fehlende Verleih-/Vertriebsverträge