Die sächsische Landeshauptstadt Dresden verknüpft Kultur und Landschaft auf einzigartige Weise: die markante Silhouette der barocken Altstadt spiegelt sich in der Elbe, gerahmt von Flussauen, Brücken und Weinbergen sowie elbaufwärts in Richtung der tschechischen Grenze von der Nationalparkregion Sächsische Schweiz mit Sandsteinfelsen. Die Elbmetropole bietet vielfältige Motive: Residenzbauten, Gründerzeit, Gartenstadt, Villen, urbane Viertel, Ostmoderne und zeitgenössische Architektur.

 

Dirk Hilbert (FDP)
Oberbürgermeister

~571.500
Einwohner

Antragstellung

Sind aufwändige Dreharbeiten geplant, für die Genehmigungen nach mehreren Rechtsvorschriften eingeholt werden müssen, empfiehlt sich eine rechtzeitige allgemeine Vorhabenankündigung beim Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll der Landeshauptstadt Dresden. Von dort aus gelangt die Information zur Straßenverkehrsbehörde und zu weiteren berührten Fachbereichen der Stadtverwaltung, die zur Abstimmung hinzugezogen werden müssen. Mit betroffenen externen Institutionen sind eigene Absprachen zu führen.

In Dresden gibt es keine allgemeine Drehgenehmigung. Müssen Flächen im öffentlichen Verkehrsraum reserviert - d. h. beschildert - werden, sind gebührenpflichtige Einzelerlaubnisse für die Drehorte einzuholen. Bei der Beanspruchung öffentlicher Flächen wie Straßen, Fußwegen, Plätzen, Parkplätzen über ihren widmungsgemäßen Gebrauch hinaus werden zusätzlich Sondernutzungsgebühren erhoben.

Die Antragstellung muss mindestens vier Wochen vor Drehbeginn bei der Straßenverkehrsbehörde, SG Allgemeine Verkehrsregelung erfolgen und sollte per E-Mail vorgenommen werden. Einzureichen ist zunächst ein formloser Antrag mit Firmenadresse, Telefon, Fax und E-Mailadresse der Produktionsfirma (und ggf. abweichender Rechnungsadresse), Angaben zu Projekttitel (auf allen Anlagen), Drehort und -zeit sowie eine aussagefähige Lageskizze. Im Lageplan sind die Stellflächen für Produktionsfahrzeuge, Equipment etc. genau zu markieren. Besonderheiten wie Trailerfahrten, Kameraschienenverlegungen, Beleuchtungseinrichtungen und jede andere Art von Aufbauten sind zusätzlich zu vermerken. Soweit es zur zweifelsfreien Beurteilung des Vorhabens, insbesondere bei großflächigen Straßenabschnitten/öffentlichen Plätzen, auf die genaue Lage der vorgesehenen Aufbauten ankommt, ist dafür ein Auszug aus der „Digitalen Stadtgrundkarte 1:500“ zu verwenden. Diese Karten können im Amt für Geodaten und Kataster, Abt. Geoinformation, SG Geoservice käuflich erworben werden. Ausgenommen einzelne und einfache Verkehrsregelungsanliegen (z. B. Abschnitt eines Haltverbotes), wird die Straßenverkehrsbehörde im Zuge der Antragsbearbeitung die Übermittlung eines fachkundig erstellten Verkehrszeichenplanes verlangen.

Sind Straßensperrungen genehmigt worden, ist eine rechtzeitige Anliegerinformation obligatorisch. Diese kann in Wohnhäusern über Aushänge oder per Briefkasteneinwurf erfolgen. Die schriftliche Mitteilung hat die Adresse der Produktionsfirma und die Mobiltelefonnummer eines für Betroffenenanfragen erreichbaren Verantwortlichen zu enthalten.
 

Kontakte

Zentraler Kontakt Anfragen für Drehgenehmigungen

Landeshaupstadt Dresden | Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll | Abt. Presse und Online

Barbara Knifka
Abteilungsleiterin

Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden

T: +49 (0) 351 - 488 22 89 oder +49 (0) 351 - 488 28 71
F: +49 (0) 351 - 488 22 38
presse@dresden.de

www.dresden.de

 

Verkehrsrechtliche und ordnungsbehördliche Anordnungen

Landeshaupstadt Dresden | Straßen- und Tiefbauamt | Abt. Straßenverkehr | SB Veranstaltungsgenehmigung / Drehgenehmigung

Mario Waldert

Lingnerallee 3
01069 Dresden

T: +49 (0) 351 - 488 42 24
F: +49 (0) 351 - 488 41 73
66.61@dresden.de

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