Wir fördern ihre Stoffentwicklung
Wir unterstützen die Entwicklung von Drehbüchern für Kinofilme sowie von Konzepten für serielle Formate. Die Förderung erfolgt als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen. Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen.
Drei Schritte zur Antragstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen sowie Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren
Im Bereich Nachwuchs
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen, in Einzelfällen auch Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren (bis Dezember 2026)
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen (ab Januar 2027)
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen, das spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Einreichtermin stattgefunden haben muss.
Förderanträge können nur online über das Mitteldeutsche Antragsportal (MAP) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhalten Sie im Eignungsfall im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen.