Wir fördern Ihre Produktion
Zur Stärkung der in Mitteldeutschland ansässigen Nachwuchstalente kann die MDM die Produktion von Kurzfilmen fördern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen.
Drei Schritte zur Antragstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen, das spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Einreichtermin stattgefunden haben muss.
Förderanträge können nur online über das Mitteldeutsche Antragsportal (MAP) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhalten Sie im Eignungsfall im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen.