Wir fördern Ihre Produktion
Für die Produktion von Langfilmen kann eine Förderung gewährt werden. Die Förderung erfolgt als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen. Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen.
Drei Schritte zur Antragstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen, das spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Einreichtermin stattgefunden haben muss.
Förderanträge können nur online über das Mitteldeutsche Antragsportal (MAP) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhalten Sie im Eignungsfall im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen.