Förderung von Abspiel und Präsentation
Wir unterstützen das Abspiel von Film- und Medienproduktionen, deren Produktion bereits von der MDM gefördert wurde oder die im besonderen kulturellen und wirtschaftlichen Interesse der drei mitteldeutschen Länder liegen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Antragsberechtigt sind Produktions- und Verleihunternehmen.
Darüber hinaus kann die Festivalpräsentation von Filmen unterstützt werden, die bereits in der Produktion gefördert wurden. Die Förderung richtet sich nach der Festivalliste der FFA und erfolgt als Zuschuss. Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten sowie Vertriebsunternehmen.
Förderung von Sonstigen Maßnahmen
Wir unterstützen Maßnahmen, die den Medienstandort Mitteldeutschland in besonderer Weise befördern und von überregionaler Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem Film- und Medienfestivals, Veranstaltungen und Messen oder Film- und Medienkonferenzen. Antragsberechtigt sind die Veranstalterinnen und Veranstalter.
Drei Schritte zur Antragstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Abspiel und Präsentation
Antragsberechtigt sind Produktions- und Verleihunternehmen
Antragsberechtigt sind Produzenten und Vertriebsunternehmen (Festivalpräsentation)
Sonstige Maßnahmen
Antragsberechtigt sind die Veranstalter (nicht antragsberechtigt sind Hochschulen, kommunale oder staatliche Anbieter)
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen, das spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Einreichtermin stattgefunden haben muss.
Förderanträge können nur online über das Mitteldeutsche Antragsportal (MAP) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhalten Sie im Eignungsfall im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen.