Förderung von Verleih und Vertrieb
Wir unterstützen die Herausbringung von Film- und Medienproduktionen, deren Produktion bereits von der MDM gefördert wurde oder die im besonderen kulturellen und wirtschaftlichen Interesse der drei mitteldeutschen Länder liegen. Die Förderung erfolgt als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen. Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsunternehmen, in Einzelfällen auch Produzentinnen und Produzenten.
Drei Schritte zur Antragstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsunternehmen, in Einzelfällen auch Produzenten.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen, das spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Einreichtermin stattgefunden haben muss.
Förderanträge können nur online über das Mitteldeutsche Antragsportal (MAP) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhalten Sie im Eignungsfall im Beratungsgespräch mit unseren Fördermitarbeiter*innen.